AGABY fordert Ausbildungsduldung für Geflüchtete

Mit dem Asylpaket II war es kurzzeitig möglich, Geflüchteten für die Zeit der Ausbildung eine Sicherheit und Zukunftsperspektive zu geben. Mit der Weisung vom 01.09.2016 an die Ausländerbehörden beendet das Bayerische Innenministerium die s.g. Ausbildungsduldung. „Damit stellt sich die Staatsregierung gegen ihre eigenen Bemühungen für eine gute Integration und verschärft den Fachkräftemangel. Die Lebensbedingungen der zahlreichen Betroffenen werden zusätzlich dramatisch verschlechtert“, erklärt Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns.

Bayerisches Innenministerium verhindert Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete, erschwert die Integration und schadet der bayerischen Wirtschaft

AGABY fordert das Bayerische Innenministerium auf, die Weisung vom 01.09.2016 an die Ausländerbehörden zurückzunehmen. Geflüchteten muss eine Ausbildung und Integration ermöglicht werden.

Mit dem Asylpaket II war es kurzzeitig möglich, Geflüchteten für die Zeit der Ausbildung eine Sicherheit und Zukunftsperspektive zu geben. Während der dreijährigen Ausbildung und in den darauf folgenden zwei Jahren Arbeit im Betrieb durften sie nicht abgeschoben werden.

„Umso bedauerlicher ist es, dass seit September 2016 die Aufnahme einer Ausbildung für geduldete ausländische Staatsangehörige in Bayern von der Landesregierung erheblich erschwert worden ist. Damit stellt sich die Staatsregierung gegen ihre eigenen Bemühungen für eine gute Integration und verschärft den Fachkräftemangel. Die Lebensbedingungen der zahlreichen Betroffenen werden zusätzlich dramatisch verschlechtert“, erklärt Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns.

AGABY kritisiert eine Weisung des Bayerischen Innenministeriums vom 01.09.2016 über den Vollzug des Ausländerrechts, wonach es Geduldeten faktisch unmöglich gemacht wird, eine Ausbildung zu beginnen. Die Weisung besagt, dass die Aufnahme einer Ausbildung zu versagen ist, sobald die ersten Maßnahmen einer Ausländerbehörde zur Vorbereitung der Aufenthaltsbeendigung eingeleitet werden. Eine bereits begonnene Ausbildung ist abzubrechen, wenn die Identität der/des Geduldeten nicht geklärt ist oder sie/er sich nicht im letzten Lehrjahr befindet. „Erste Maßnahmen“ bedeutet zum Beispiel bereits die Ankündigung eines Termins bei der Ausländerbehörde. Oftmals leiten diese „ersten Maßnahmen“ ein Verfahren ein, das sich jahrelang hinzieht. Mit der Abschaffung der Ausbildungsduldung werden den Betroffenen jegliche Perspektive und der Lebensunterhalt entzogen. Die Folge ist eine erschwerte bis unmögliche Integration, Abhängigkeit von Sozialhilfe und Frustration bei der/dem Betroffenen, den Ausbildungsbetrieben und allen weiteren Beteiligten.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage Bayerns und den Lehrlings- und Fachkräftemangel ist diese Situation völlig unverständlich und die Weisung unangemessen. Auf der einen Seite werden Verluste in Milliardenhöhe durch fehlende Arbeitskräfte prognostiziert und auf der anderen Seite werden hoch motivierte Menschen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Und zwar genau in dem Moment, in dem Geflüchtete sich die notwendigen Deutschkenntnisse angeeignet haben und den nächsten Schritt zu der von allen Seiten geforderten Integration gehen wollen. Die Landesregierung behindert damit ihre eigenen Bemühungen, verschwendet Steuergelder und spielt mit der bayerischen Wirtschaft ein gefährliches und unlauteres Spiel.

Wir stimmen der Präsidentin des Landtages, Frau Stamm, zu, die in der integrationspolitischen Enquetekommission des Landtages dazu ermahnt hat, die Möglichkeiten des Deutschlernens und der Ausbildung nicht vom Aufenthaltsstatus und der Bleibeperspektive der Geflüchteten abhängig zu machen. Denn das erworbene Wissen kann selbst bei einer Rückkehr in die Heimatregionen als persönliches Kapital der Betroffenen und Beitrag zur Entwicklungshilfe und Fluchtursachenbekämpfung betrachtet werden.

Die negativen Folgen der neuen Regelung sind bereits deutlich zu spüren. Von den bayerischen Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräten, die im kommunalen Auftrag wichtige Integrationsarbeit leisten, wurden uns bereits etliche Fälle der Ausbildungsverhinderung und Beschwerden der Ausbildungsbetriebe gemeldet. Dies deckt sich mit den Erfahrungen unserer Mitarbeiter_innen, die in ganz Bayern bei der beruflichen Integration von Flüchtlingen unterstützen.

Wir fordern daher das bayerische Innenministerium auf diese Weisung an die Ausländerbehörden sofort zurückzunehmen.