Kommunales Wahlrecht für alle in den Koalitionsvertrag aufnehmen!

Forderung der AGABY an die zukünftige Regierung

Die Ausländer-, Migrant*innen- und Integrationsbeiräte Bayerns fordern alle Parteien und die künftige Bundesregierung auf, Demokratie und demokratische Partizipation zu stärken und eine Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler*innen auf den Weg zu bringen.

Die Bundestagswahlen haben stattgefunden und die Sondierungsgespräche zur Bildung der neuen Regierung laufen. Auch bei diesen Wahlen hatten mindestens 14 % der Bevölkerung gar kein Wahlrecht. In den größeren Städten ist der Anteil der Bürger*innen, die bei der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen sind, wesentlich höher (z. B. in Nürnberg hatten fast 30 % der Einwohner kein Wahlrecht). Menschen mit Migrationsgeschichte sind im Bundestag, wie in den Landes- und Kommunalparlamenten, weiterhin unterrepräsentiert.

Es ist einer Demokratie nicht würdig, Teile der Bevölkerung dauerhaft von der politischen Partizipation auszuschließen. Neben der Erleichterung der Einbürgerung, ist die Einführung des Wahlrechts zumindest auf der kommunalen Ebene ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Demokratie, das bereits in vielen europäischen Ländern Anwendung findet. Nachdem die EU-Bürger*innen bereits das kommunale Wahlrecht haben, wäre die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatler*innen, ein wichtiges Reformvorhaben, um allen Einwohner*innen die gleiche demokratische Partizipation in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu ermöglichen. 

Begründung und Erläuterung

SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP befürworten seit Jahren das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler*innen. Da diese Forderung sowohl Die Linke als auch Teile der Union genauso unterstützen, ist die Chance auf die nötige Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung gegeben. Nun kommt es darauf an, dieses Ziel mit entsprechendem Engagement zu verfolgen.

Stellungnahme Kommunales Wahlrecht