Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern reine Wahlkampftaktik

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern gebilligt. Die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns halten den Gesetzentwurf für überflüssig und scheinheilig, er erzeugt den Eindruck, Bayern befände sich im Kulturkampf und ist Wahlkampftaktik.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern gebilligt. Die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns geben im Rahmen der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durchgeführten Verbandsanhörung folgende Stellungnahme ab.

Die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns stehen den Plänen der Bayerischen Staatsregierung, ein Gesetz „über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern“ zu erlassen, höchst kritisch gegenüber. Wir sehen keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz gegeben.

Die Bayerische Staatsregierung argumentiert, es sei im Sinne der offenen Kommunikation, der öffentlichen Sicherheit und des Funktionierens der staatlichen Ordnung erforderlich „in bestimmten Bereichen […] eine Gesichtsverhüllung zu verbieten.“ Diese Argumentation zeichnet das Bild einer erhöhten Alarmstufe, als ob die Sicherheit und die staatliche Ordnung Bayerns dadurch gefährdet wären.

Wir halten die in Grundgesetz und Bayerischer Verfassung formulierten Prinzipien sowie die bereits bestehenden Regelungen im Bayerischen Beamten-, Erziehungs- und Landeswahlgesetz für aussagekräftig und Einzelregelung in Form von Verhüllungsverboten für unnötig.

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, diese Artikel kompromisslos zu respektieren. Der Schutz diese Regelungen bedeutet für uns das gemeinsame „freiheitliches demokratisches Werteverständnis“ (Zitat aus der Präambel des Gesetzentwurfs).

Der Gesetzentwurf erzeugt den Eindruck, Bayern befände sich im Kulturkampf. Auf der einen Seite stehen die Verteidiger_innen des freiheitlich demokratischen Werteverständnisses, und zwar explizit „christlich-abendländischer Prägung“. Auf der anderen Seite die nicht näher beschriebenen Personen, die vermeintlich Gesichtsverhüllung betreiben und damit angeblich Sicherheit und Ordnung gefährden.

Den Gesetzentwurf halten wir für überflüssig und scheinheilig. Offenbar soll er dazu dienen, das eigentliche Problem zu verschleiern. Die Anzahl der vom Gesetz eventuell betroffenen Personen ist so irrelevant gering, dass wir den vorliegenden Entwurf als nichts anderes als Wahlkampftaktik betrachten können.

Die Frauen, die ihr Gesicht verschleiern, haben kaum Zugang zu den im Gesetzentwurf erwähnten Bereichen des öffentlichen Lebens. Es stellt sich die Frage, wie viele Personen in den im Entwurf genannten Bereichen überhaupt betroffen sein könnten.

Die Argumentation des Gesetzesentwurfes halten wir für populistisch und rassistisch. Sie wird der Pluralität und zugleich Komplexität unserer Einwanderungsgesellschaft nicht gerecht. Der Gesetzentwurf ist nicht weit entfernt von einem allgemeinen Kopftuchverbot, wie es die AfD in ihrem Wahlprogramm erst kürzlich gefordert hat.

Wir warnen die Staatsregierung vor einem Wahlkampf auf den Rücken von hier lebenden Migrant_innen. Ein Wahlkampf, der mit Argumenten, wie in diesem Gesetzentwurf enthalten, geführt wird, hat die Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft zur Folge statt ein friedliches Zusammenleben auf der Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Werteordnung zu befördern.