Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern reine Wahlkampftaktik

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern gebilligt. Die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns geben im Rahmen der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durchgeführten Verbandsanhörung eine Stellungnahme ab.

Den Gesetzentwurf halten wir für überflüssig und scheinheilig, er erzeugt den Eindruck, Bayern befände sich im Kulturkampf und ist Wahlkampftaktik.
Ein Wahlkampf, der mit Argumenten, wie in diesem Gesetzentwurf enthalten, geführt wird, hat die Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft zur Folge statt ein friedliches Zusammenleben auf der Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Werteordnung zu befördern.

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