Sehr geehrter Herr Minister,
mit großer Sorge haben wir von den Plänen des Bundesministeriums des Innern erfahren, Rückführungen nach Afghanistan und Syrien umzusetzen. Die Ankündigung, mit den Taliban in Afghanistan direkte Gespräche aufzunehmen, um Rückführungen zu ermöglichen, macht uns sprachlos.
Die menschenverachtende Ideologie und konkrete Menschenrechtsverletzungen durch die regierenden Taliban in Afghanistan dürften Ihnen bekannt sein. Die Bundesregierung hat selbst Menschen zur Flucht verhelfen und aufnehmen müssen, die sich für einfache Menschenrechte, wie das Recht der Frauen auf Bildung eingesetzt und mit internationalen Hilfsorganisationen zusammengearbeitet hatten. Diese Menschen hatten um ihr Leben gefürchtet und haben entsprechend gerettet werden müssen. Erlauben Sie uns an dieser Stelle, auch noch einmal an unser Schutzversprechen ihnen gegenüber zu erinnern, dessen Nicht-Einhaltung uns als Bürgerinnen und Bürger Deutschlands mit großer Scham erfüllt.
Die Entscheidung mit einem solchen Regime zu sprechen, um Rückführungen zu ermöglichen, sind aus unserer Sicht mit den Werten unserer Demokratie nicht vereinbar, auch dann nicht, wenn es um Straftäter und „Gefährder“ geht. Straftäter müssen gestraft und „Gefährder“ aus dem Verkehr gezogen werden – Unter Achtung der Menschenwürde, die in unserem Rechtsstaat auch Straftätern gegenüber gilt. Eine Auslieferung an die Taliban ist aus unserer Sicht und nach internationalem Recht keine mögliche Maßnahme. Auch in der Vergangenheit mussten wir immer wieder erleben, dass unter dem Label Straftäter versehentlich oder absichtlich Menschen abgeschoben wurden, denen nur geringe, oft ausländerrechtliche Vergehen vorzuwerfen waren. Damit traf es auch Menschen, die unbescholten waren und sich als wertvoller Teil in unsere Gesellschaft eingegliedert haben.
Erinnernd an die Normen und Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik lehnen wir Rückführungen in Länder, die Menschenrechten nicht achten, als Maßnahme zur Bestrafung grundsätzlich ab. Ob und in welcher Form ein konstruktiver Dialog mit Regimen wie der Taliban überhaupt möglich ist, ist eine offene Frage.
Die Lage in Syrien ist etwas differenzierter zu sehen. Die neuen Machthaber in Syrien, haben eine islamistische Vergangenheit und stehen unter Beobachtung, inwieweit sie die bisherigen Bekenntnisse zu Menschenrechten einhalten und überhaupt durchsetzen können. Fakt ist, dass die Lage in Syrien höchst kritisch und instabil ist.
Andersdenkende und Angehörige religiöser Minderheiten, wie Alawiten, Yeziden und Drusen sind massiver Verfolgung und Terror ausgesetzt, die die Regierung nicht verhindern will oder kann. In den letzten Tagen kam es insbesondere in der Region zwischen Damaskus und Suweyda zu neuen kriegerischen Handlungen der israelischen Armee, die sich zu den Massakern an der Zivilbevölkerung durch die verschiedenen syrischen Gruppierungen gesellen.
Auch hier sind wir verpflichtet, gefährdeten Menschen Schutz zu bieten. Entsprechende Rückführungen sind auf keinen Fall akzeptabel. Damit machen wir uns an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig.
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
als Bundesinnenminister sind Sie in besonderer Verantwortung, das Grundgesetz und die Werte unseres Landes zu schützen und zu achten.
Wir fordern Sie dringend dazu auf, von den beabsichtigten Plänen abzusehen.