Antidiskriminierungsberatung in Bayern nachhaltig stärken

Resolution der Vollversammlung der AGABY am 14. Juni 2026

Diskriminierung gehört für viele Menschen in Deutschland weiterhin zum Alltag. Besonders betroffen sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen sowie Menschen mit Behinderungen. Studien und Erfahrungsberichte aus der Beratungsarbeit zeigen, dass insbesondere rassistische Diskriminierung sich durch nahezu alle Lebensbereiche zieht – von Bildung und Arbeitsmarkt über Wohnen bis hin zu Behördenkontakten und gesellschaftlicher Teilhabe.

Die Folgen von Diskriminierung sind gravierend: Sie beeinträchtigt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, erschwert gesellschaftliche Teilhabe und hat nachweislich negative Auswirkungen auf Gesundheit, Wohlbefinden und das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen. Diskriminierung schwächt zudem den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verbundenheit vieler Menschen mit Deutschland.

Gleichzeitig zeigt sich: Nur ein kleiner Teil der Betroffenen wehrt sich aktiv gegen erlebte Diskriminierung. Viele Menschen bleiben mit ihren Erfahrungen allein, weil ihnen Informationen, Unterstützung oder niedrigschwellige Beratungsangebote fehlen.

 

  1. Aktuelle Situation in Bayern

Die bestehenden Daten und Berichte aus der Praxis verdeutlichen, dass in Bayern ein erheblicher Nachholbedarf in der Antidiskriminierungsarbeit besteht. Im bundesweiten Vergleich gilt Bayern in vielen Bereichen als Schlusslicht beim Aufbau nachhaltiger Antidiskriminierungsstrukturen.

Zwar bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Diskriminierung, doch ohne ausreichende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen bleibt dieser Schutz für viele Betroffene schwer zugänglich. Antidiskriminierungsberatung ist daher ein zentraler Baustein, um Rechte tatsächlich wahrnehmen zu können.
 

   2. Bedeutung der Antidiskriminierungsberatung

Eine starke Antidiskriminierungsarbeit hat nicht nur für einzelne Betroffene Bedeutung, sondern ist von großer gesamtgesellschaftlicher Relevanz:

  • Für die Betroffenen: Antidiskriminierungsberatung bietet Unterstützung, Orientierung und rechtliche Informationen. Sie hilft dabei, Diskriminierung zu benennen, sich dagegen zu wehren und die persönlichen Folgen zu bewältigen.
  • Für die Gesellschaft: Sie stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen und trägt zu mehr Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei.
  • Für die Demokratie: Der Schutz vor Diskriminierung ist ein zentraler Bestandteil des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes und ein wesentlicher Pfeiler einer offenen, pluralen Gesellschaft.
  • Für die Wirtschaft: Angesichts des Fachkräftemangels kann es sich Deutschland nicht leisten, dass Menschen aufgrund von Diskriminierung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder benachteiligt werden.

Antidiskriminierungsarbeit ist daher Ausdruck eines klaren Bekenntnisses zu Gleichheit, Vielfalt und Chancengerechtigkeit.
 

   3. Handlungsbedarf

Um Diskriminierung wirksam entgegenzutreten, braucht es neben einem verbesserten rechtlichen Schutz vor allem stabile, gut ausgestattete und flächendeckende Beratungsstrukturen. Nur so können Betroffene ihre Rechte wahrnehmen und Diskriminierung systematisch erfasst, analysiert und präventiv bekämpft werden.

Gerade in einem Flächenland wie Bayern ist es entscheidend, dass Unterstützungsangebote für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig vom Wohnort. 

Nachdem die respekt*land-Förderung ausgelaufen ist und vier bayerische Projekte die Beratungstätigkeit einstellen mussten, klaffen in Bayern erhebliche Versorgungslücken in der Antidiskriminierungsberatung. Eine Anschlussfinanzierung durch den Freistaat Bayern blieb aus. Seit dem 1. Februar 2026 koordiniert ein neues Projekt bei AGABY den Aufbau der neugegründeten Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierung Bayern, die 13 Antidiskriminierungsstellen vereint und durch Netzwerk-, Struktur- und Lobbyarbeit darauf abzielt, eine langfristig gesicherte und flächendeckende Antidiskriminierungsberatung in Bayern zu etablieren. 
Nun steht der Freistaat Bayern in der Verantwortung, die politischen und finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau solcher Beratungsangebote zu schaffen.


Forderungen der AGABY

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) fordert daher:

  1. Dauerhafte Finanzierung von Antidiskriminierungsberatung
    Die dauerhafte Finanzierung eines flächendeckenden und niedrigschwelligen Antidiskriminierungsberatungsangebots in Bayern muss sichergestellt werden. Niemand darf aufgrund seines Wohnortes vom Zugang zu Unterstützung ausgeschlossen sein.
  2. Nachhaltiger Aufbau flächendeckender Beratungsstrukturen
    In ganz Bayern müssen langfristig stabile und verlässliche Antidiskriminierungsstrukturen etabliert werden, die Betroffene kompetent unterstützen und gleichzeitig Präventionsarbeit leisten. 
  3. Beitritt Bayerns zur „Koalition gegen Diskriminierung“
    Bayern soll der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten. Damit würde der Freistaat ein klares politisches Signal setzen und sich aktiv zum Kampf gegen Diskriminierung und zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes bekennen.
  4. Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle
    Bayern braucht eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle als zentrale Koordinierungsstelle der Beratungslandschaft und als Anlaufstelle für Betroffene. Diese Stelle sollte zudem Ansprechpartnerin für Politik, Kommunen, Verwaltung, Arbeitgeber, Wissenschaft, Verbände und Zivilgesellschaft sein sowie Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Vernetzung, Forschung und Prävention übernehmen.
  5. Erarbeitung eines Bayerischen Landesantidiskriminierungsgesetzes
    Zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes im öffentlichen Bereich fordert die AGABY die Erarbeitung und Einführung eines Bayerischen Landesantidiskriminierungsgesetzes.

Diskriminierung widerspricht den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft und dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsprinzip. Sie verursacht erhebliche individuelle und gesellschaftliche Schäden und schwächt den sozialen Zusammenhalt.

Der Freistaat Bayern steht in der Verantwortung, Diskriminierung wirksam entgegenzutreten und Betroffene besser zu unterstützen. Eine starke, flächendeckende und dauerhaft finanzierte Antidiskriminierungsberatung ist dafür eine zentrale Voraussetzung.

Die AGABY ruft daher die Bayerische Staatsregierung, den Landtag, die Bezirke sowie die Kommunen auf, die notwendigen politischen und strukturellen Schritte einzuleiten, um Antidiskriminierungsarbeit in Bayern nachhaltig zu stärken.

Resolution Antidiskriminierungsberatung als pdf