20 Jahre AGG: Beratungsinfrastruktur in Bayern gemeinsam stärken
Nürnberg, 18.08.2026 – Während der Deutsche Bundestag aktuell über eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berät, wird das Gesetz in diesem Jahr 20 Jahre alt. Für die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierung Bayern ist das Jubiläum Anlass für eine Bilanz – und den Appell, den Diskriminierungsschutz konsequent weiterzuentwickeln. Schutz gegen Diskriminierung ist kein Luxus, sondern ein verbrieftes Recht der Verfassung und wichtig, um Vertrauen in der Demokratie zu stärken.
„Das AGG hat Diskriminierung aus der Unsichtbarkeit geholt. Ohne das Gesetz gäbe es heute weder klare Beschwerderechte noch eine systematische Sensibilisierung von Arbeitgeber*innen für Diskriminierung - auch wenn es bis heute nicht alle Diskriminierungsmerkmale erfasst“, betont Sindy Winkler, Sprecherin der LAG Bayern.
Die LAG begrüßt insbesondere die geplante Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, deren erweiterte Kompetenzen Betroffene künftig besser unterstützen können. Gleichzeitig bleibt der Gesetzentwurf aus Sicht des Netzwerks hinter dem erforderlichen Reformbedarf zurück. So werden zusätzliche Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit, soziale Herkunft oder chronische Erkrankungen weiterhin nicht vom AGG erfasst. Darüber hinaus bleiben ganze Lebensbereiche – etwa Schulen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen – weiterhin weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die vorgesehene Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen greift aus Sicht der LAG zu kurz. Zudem fehlt weiterhin ein Verbandsklagerecht, das Antidiskriminierungsverbänden und Beratungsstellen ermöglichen würde, Betroffene wirksamer zu unterstützen.
„Die Reform enthält Verbesserungen. Damit das AGG den heutigen Herausforderungen gerecht wird, braucht es jedoch einen umfassenderen Diskriminierungsschutz, mehr Aufklärung, wirksamere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und eine verlässliche Beratungsinfrastruktur vor Ort“, so Mitra Sharifi, Sprecherin der LAG.
Denn: Rechte können ihre Wirkung vor allem dann entfalten, wenn Betroffene sie kennen und im Bedarfsfall Unterstützung erhalten.
Regionale Unterschiede in Bayern abbauen
In Bayern gibt es in sieben Städten Antidiskriminierungsberatungsstellen. Für die Bevölkerung außerhalb der urbanen Zentren besteht jedoch kein Angebot.
„Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu stärken, braucht es flächendeckend Beratungsangebote. Angebote in bislang unterversorgten Regionen müssen ausgebaut werden. Gerade in Bayern ist der Handlungsbedarf groß“, betont Winkler.
Zudem hält die LAG eine klare Zuständigkeit für Antidiskriminierungsfragen auf landespolitischer Ebene für einen wichtigen Schritt. Das würde die Koordination stärken, Kommunen unterstützen und die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes erleichtern.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Die LAG Antidiskriminierung Bayern setzt auf die Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Kommunen und staatlichen Stellen. Nur gemeinsam kann ein flächendeckendes Beratungsangebot entstehen, das Betroffenen unabhängig von ihrem Wohnort einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung ermöglicht.
Über die LAG Antidiskriminierung Bayern
Die Landesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Organisationen und Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung in Bayern. Das Netzwerk engagiert sich für Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und die Unterstützung von Betroffenen im Freistaat.