Kommunales Wahlrecht für alle nicht im Koalitionsvertrag

AGABY kritisiert scharf, dass die Realisierung des kommunalen Wahlrechts für alle nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat sieht Anspruch auf Fortschritt nicht eingelöst.

AGABY hatte sich mit der Forderung "Kommunales Wahlrecht für alle in den Koalitionsvertrag aufnehmen" an die zukünftigen Regierungsparteien gewandt.
Unsere Dachorganisation BZI nimmt jetzt in einer Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag Stellung:

Die Ampel-Parteien haben heute (24.11.2021) den Koalitionsvertrag 2021 vorgelegt: Memet Kilic, Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI), begrüßt die positiven Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Vielfalt und Teilhabe. Gleichzeitig kritisiert er, dass die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige keine Erwähnung findet. Vorsitzender des Bundesverbands der Landesorganisationen von kommunalen Integrations-/Ausländer-/Migrationsbeiräte, Memet Kilic sagt:

„Der vorliegende Koalitionsvertrag kommt dem eigenen Anspruch „mehr Fortschritt [zu] wagen“ nur teilweise hinterher. Der Abschnitt Vielfalt greift wichtige und richtige Änderungen, die auch der BZI seit jeher fordert auf: Darunter Erleichterung bei der Einbürgerung, z.B. durch die Hinnahme der Mehrstaatigkeit oder für die Gastarbeiter*innen Generation, die viel für den Wohlstand unseres Landes geleistet hat. Lobenswert sind auch die Übernahme unserer Forderungen, ein Partizipationsgesetz zu verabschieden und einen Partizipationsrat einzuführen.“

gesamte PM des BZI