Urteil des Gerichtsprozesses in Augsburg zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Am Dienstag, den 10. Dezember 2019, will das Amtsgericht Augsburg im Gerichtsprozess zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche das Urteil sprechen. „Wir finden diesen Prozess auch deshalb wichtig, weil er klarstellt, dass Diskriminierung auch im privat-rechtlichen Bereich, wie bei der Wohnungssuche, gesetzlich verboten und strafbar ist“,

unterstreicht Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY.

URTEIL IM AGUSBURGER PROZESS ZU DISKRIMINIERUNG BEI DER WOHNUNGSSUCHE ERWARTET –

AGABY UND NRDB RUFEN ZUM SOLIDARISCHEN PROZESSBESUCH AUF!

Am Dienstag, den 10. Dezember 2019, will das Amtsgericht Augsburg im Gerichtsprozess zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche das Urteil sprechen. Aus diesem Anlass rufen das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (NRDB) und die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen zum Besuch des Prozesses auf, um ihre Solidarität zu zeigen.

Hintergrund: Gerichtsprozess zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche in Augsburg

In Augsburg hatte ein Vermieter seine Wohnung mit dem Vermerk „an Deutsche“ inseriert. Der Mietinteressent wurde am Telefon mit der Frage konfrontiert: „Sind Sie ein Ausländer? Und woher kommen sie?“. Daraufhin ging der Mietinteressent mit westafrikanischer Migrationsbiografie juristisch gegen den Vermieter vor. Er klagte auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Unterlassung der Mietmarktanzeige mit rassistischem und diskriminierendem Inhalt, sowie auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

Bei der Verhandlung am 15. Oktober 2019 gab der Vermieter offen zu, dass er aufgrund einzelner schlechter Erfahrungen mit „kriminellen Ausländern“ seine Wohnung ausschließlich an Deutsche vermieten wolle. Diese Vorgehensweise zeigt eine unmittelbare Benachteiligung eines Mietinteressenten wegen seiner ethnischen Herkunft und somit eine offenkundige Ungleichbehandlung. Bei einer zweiten Verhandlung am 3. Dezember 2019 erfolgte eine weitere Sachverhaltsklärung. Auch bei diesem Termin ließ der beklagte Vermieter durch mehrfache rassistische Äußerungen seine rechte Gesinnung erkennen.

Diskriminierungsverbot im privatrechtlichen Bereich

Das AGG verbietet Ungleichbehandlung auch im privatrechtlichen Bereich, was der Öffentlichkeit bisher wenig bekannt ist. „Wir finden diesen Prozess auch deshalb wichtig, weil er klarstellt, dass Diskriminierung auch im privatrechtlichen Bereich, wie bei der Wohnungssuche, gesetzlich verboten und strafbar ist“, unterstreicht Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY.

Solidarität zeigen bei der Urteilsverkündung

Die Urteilsverkündung soll am Dienstag, den 10. Dezember, also am Internationalen Tag der Menschenrechte stattfinden. AGABY und NRDB rufen dazu auf, zu diesem Termin nach Augsburg zu fahren. „Wir wollen unsere Solidarität zeigen – mit dem Kläger und mit allen Menschen, die von rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungssuche betroffen sind“, erklärt Marina Mayer, Vorsitzende des NRDB. Die beiden bayerischen Organisationen hoffen, dass es sich in diesem Fall als erfolgreich erweist, sich auf das AGG zu berufen und dass die rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche sowie in anderen Bereichen geahndet wird. D