Satzungen

der Ausländer-, Migranten- oder Integrationsbeiräte sind die Grundlage für deren politisches Handeln und Gestalten in der Kommune. Sie wird vom Stadtrat bzw. Kreistag beschlossen und hat in der Kommune Gesetzescharakter. Die Satzung kann um eine separate Wahlordnung ergänzt werden, sofern die Wahlordnung nicht bereits in der Satzung festgehalten ist. Im Unterschied zu Satzung und Wahlordnung ist eine Geschäftsordnung nicht zwingend notwendig, kann die Beiratsarbeit im Alltag aber deutlich erleichtern.
Die Satzung enthält im Wesentlichen Bestimmungen über Aufgaben, Rechte und Pflichten, über Struktur und Arbeitsweise sowie über finanzielle und personelle Ausstattung des Beirats.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Handbuch „Erfolgreich arbeiten im Integrationsbeirat“ in Kapitel 2.3.
Die Satzung (sowie die Wahlordnung) sollten regelmäßig überprüft und, wenn notwendig, an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

Integrationskonzepte

stellen eine wichtige Grundlage für die integrationspolitischen Aktivitäten und die Rolle des Integrationsbeirats in der Kommune dar. Jede Kommune sollte mit aktiver Beteiligung des Beirats ein integrationspolitisches Gesamtkonzept erarbeiten. Wenn eine Kommune noch kein Integrationskonzept hat, sollte der Beirat als Initiator (über einen Antrag an die Stadtverwaltung) auftreten und seine Expertise im Bereich Integration zur Verfügung stellen.
Weiter Informationen sind im „Empfehlungskatalog zur Integrationspolitik und Beiratsarbeit“ zusammengefasst.

Zur Orientierung bei einer Neugründung eines Beirates oder einer Satzungsreform ist hier eine Auswahl von Satzungen aufgeführt. Ebenso stellen wir eine Auswahl von Integrationskonzepten zur Verfügung.
Die Satzungen der Integrationsbeiräte Bayerns sind vielfältig und es gibt nicht die eine Vorlage, die für jeden Beirat passend wäre. AGABY hat jedoch Empfehlungen.

Anträge

Anträge sind eines der wichtigsten Instrumente der politischen Arbeit eines Beirats. Deshalb sollte das Antragsrecht auch in der Satzung festgeschrieben sein.
Der Antrag eines Ausländer-, Migranten- oder Integrationsbeirats beinhaltet ein kommunales Thema und richtet sich (meist) an den Stadtrat/ den Kreistag.
Weitere Informationen und beispielhafte Anträge finden Sie im Online-Handbuch "Erfolgreich arbeiten im Integrationsbeirat" in Kapitel 3.5.

Die Satzungen der Integrationsbeiräte Bayerns sind vielfältig und es gibt nicht die eine Vorlage, die für jeden Beirat passend wäre. Vielmehr gilt es, den spezifischen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden.
AGABY empfiehlt jedoch, in der Satzung zu berücksichtigen:

Ein Integrationsbeirat sollte ein repräsentatives Gremium der migrantischen Bevölkerung der jeweiligen Kommune sein. Es sollten unterschiedliche Gruppen, Nationalitäten und die Vielfalt der Menschen mit Migrationsgeschichte vertreten sein.
Ein Integrationsbeirat vertritt die Interessen der Migrant*innen, sie sollten zumindest die Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder stellen.
Weitere Informationen im Online-Handbuch in Kapitel 2.4

Die Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns sind durch politische Grundwerte verbunden. Die Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung sollte in der Satzung klar und deutlich festgeschrieben werden.
Mehr dazu im „Handbuch gegen Rechts“ (S. 21)